Führerschein-Untersuchung

Für die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie die Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) benötigen Sie ein augenärztliches Gutachten.

Für die Klassen A, B, M, L, S und T benötigen Sie dies nur bei eingeschränkter Sehschärfe, sonst reicht ein augenärztliches Attest aus.

Ab dem 50. Lebensjahr muss der Führerschein in 5-Jahresintervallen bei den Führerscheinstellen verlängern lassen.

Vor der Untersuchung muss sich der Bewerber mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Augenärztliche Untersuchungen:

  • Prüfung des Gesichtsfelds
  • Prüfung des räumlichen Sehens und der Augenbeweglichkeit
  • Prüfung des Farbensehens
  • Prüfung der zentralen Sehschärfe 

Ihr Nutzen

Das Führerschein-Gutachten ermöglicht Ihnen den Erhalt der Fahrerlaubnis für LKW und eine kleine Gesundheitsuntersuchung.