Sportbootführerschein-Untersuchung

Jeder Bewerber, der die Prüfung für den Sportbootführerschein ablegen will, ist verpflichtet, einen ärztlichen Eignungstest durchzuführen.

Vor der Untersuchung muss sich der Bewerber mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Das Verfahren

Während der ärztlichen Untersuchung wird sowohl das Sehvermögen als auch das Hörvermögen getestet.

In der Regel wird der Eignungstest von einem Augenarzt durchgeführt, wenn aber das Hörvermögen eingeschränkt ist, muss ein HNO-Arzt (Hals-Nasen-Ohren-Arzt) hinzugezogen werden.

Augenärztliche Untersuchungen

  • Bestimmung der Sehschärfe
  • Farbunterscheidungsvermögen (Zeigt sich ein Farbschwäche, so ist nur eine Grünschwäche zulässig)

Untersuchung des Hörvermögens durch einen audiometrischen Test, z. B. Hörweitenprüfung:

  • Der Bewerber muss mit zugewandtem Ohr in der Lage sein, Sprache in normaler Lautstärke aus 3 m Entfernung wahrzunehmen.
  • Der Bewerber muss außerdem mit beiden Ohren Sprache in normaler Lautstärke aus 5 m Entfernung hören können.

Außer dem Sehvermögen und dem Hörvermögen werden andere Befunde, die zu einer Beeinträchtigung der Tauglichkeit führen, dokumentiert.

Ihr Nutzen

Mit dieser Untersuchung erfüllen Sie die Vorraussetzungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.