Früherkennung visueller Wahrnehmungsstörungen

Die allgemeine kindliche Entwicklung wird maßgeblich durch das Sehen beeinflusst, denn etwa 80 Prozent aller Informationen aus der Umwelt erhalten wir über die Augen.

In den letzten Jahren kam es zu einer deutlichen Zunahme von Teilleistungsstörungen.
Diese äußern sich u.a. in Lese-, Rechtsschreib- und Rechenschwäche.
Das kann an visuellen Wahrnehmungsstörungen liegen. Dabei wird das gesehene Bild im Gehirn nicht richtig verarbeitet.

Visuelle Wahrnehmungsstörungen sind ein häufiger Grund für Entwicklungs- und Lernauffälligkeiten.

Die visuelle Wahrnehmung wird in verschiedene Bereiche eingeteilt.

Beispielsweise bastelt ein Kind bei einer Störung der Hand-Auge-Koordination nicht so gern oder kann Linien und Kästchen im Heft nicht einhalten.
Wenn die Raum-Lage-Wahrnehmung gestört ist, können ähnliche Buchstaben nicht unterschieden werden, wie b und d oder q und p oder Zahlen werden verwechselt, wie 34 und 43.  

Aufgrund solcher Auffälligkeiten sind die Kinder den Anforderungen in der Schule oftmals nicht gewachsen und können die Schwächen irgendwann nicht mehr kompensieren.
Wichtig ist deshalb, dass Kinder schon in jungen Jahren einem Augenarzt und einer Orthoptistin vorgestellt werden, da viele Seh- und Sehverarbeitungsfehler erst zu spät bemerkt werden.

Mit einer frühzeitigen Diagnostik und anschließender Therapie kann dies verhindert werden.
Wenn die beschriebenen Auffälligkeiten trotz guter Sehschärfe und eines unauffälligen augenärztlichen und orthoptischen Befundes bestehen bleiben, sollte in einer erweiterten Diagnostik die visuelle Wahrnehmung überprüft werden. Nur bei einer richtigen Bildverarbeitung im Gehirn entwickeln sich viele motorische und kognitive Fähigkeiten, zum Beispiel Schreiben und Lesen optimal.

Die visuellen Wahrnehmungstests sind ab dem vierten Lebensjahr durchführbar und spielerisch gestaltet.
In unserer Praxis erfolgt die Testung durch Frau Goslik-Ricker als erfahrene Orthoptistin, Spezialistin für Diagnostik und Früherkennung visuell bedingter Entwicklungs- und Lernauffälligkeiten und Dipl. Sozialpädagogin.

Diese spezielle Diagnostik ist nicht im augenärztlichen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Wir informieren Sie gern über den möglichen Kostenrahmen.

Erst wenn die Ursache der Auffälligkeiten bekannt ist, kann dem Kind gezielt geholfen werden.

Es werden dann spezielle Therapien und Förderungsmaßnahmen empfohlen, um die auffälligen Wahrnehmungsbereiche zu stärken.
Dies kann beispielsweise in Form von Ergo- oder Lerntherapie erfolgen.
So werden die richtigen Voraussetzungen für den schulischen Erfolg des Kindes geschaffen und die Kinder haben wieder Spaß beim Lernen.